Ein Kleingarten bzw. Schrebergarten soll nach Bundeskleingartengesetz nicht größer als 400m² sein:
§ 3 Kleingarten und Gartenlaube
(1) Ein Kleingarten soll nicht größer als 400 Quadratmeter sein. Die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sollen bei der Nutzung und Bewirtschaftung des Kleingartens berücksichtigt werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/bkleingg/BJNR002100983.html
Im Durchschnitt ist ein Kleingarten in Deutschland ca. 370 m² groß. Am Ende kommt es aber immer auf die einzelnen Parzellen vor Ort an und wie die ganze Anlage geschitten ist. So kann man z.B. ggf. auch etwas über die 400 Quadratmeter rutschen, da es ein Eckgrundstück ist und sie nicht mehr richtig teilen lässt, oder es kann aber auch der perfekt geschnitte Kleingarten mit 300 m² sein.
Wie große darf eine Laube im Kleingarten sein?
Wie groß ein Laube maximal sein darf ist auch im Gesetzt geregelt. 24 Quadratmeter, mehr darf eine Laube im Kleingarten nicht groß sein. Ob und wie groß zusätzlich ein Gewächshaus gestattet ist muss man jeweils bei sich vor Ort klären, da dies unterschiedlich sein kann.
§ 3 Kleingarten und Gartenlaube
(1) …
(2) Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig; die §§ 29 bis 36 des Baugesetzbuchs bleiben unberührt. Sie darf nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein.
(3) …
https://www.gesetze-im-internet.de/bkleingg/BJNR002100983.html